Zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Zwecken werden häufig Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren oder die Discounted-Cash-Flow Methode angewandt. In der Praxis sind jedoch weniger wissenschaftliche Verfahren üblich. Insbesondere das EBIT- oder EBITDA-Multiple-Verfahren wird häufig für die Wertindikation herangezogen und hat auch bei größeren Unternehmenstransaktionen Bestand. Wichtiger als das angewandte Verfahren ist jedoch die Herausarbeitung der nachhaltigen Unternehmensprofitabilität als Bewerungsbasis.
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